Allgemeine Geschäftsbedingungen der CHINA CLUB BERLIN GMBH & CO. KG


§ 1 Geltungsbereich 

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der China Club Berlin GmbH & Co. KG – nachfolgend CCB genannt – und den Mitgliedern sowie deren Begleitpersonen oder sonstigen Kunden (nachfolgend Mitglied und Kunde genannt). Die AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Mitglieds werden nicht anerkannt, es sei denn, ihnen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall; auch dann, wenn die Leistungen des CCB in Kenntnis entgegenstehender Einkaufsbedingungen des Kunden vorbehaltlos ausgeführt werden.

(2) Ergänzend zu diesen AGB gilt die Clubordnung des CCB (Member Rule Book) in der jeweils gültigen Fassung. Die Clubordnung regelt den Dress- und Verhaltenscode des CCB sowie die Nutzung der Clubräume.

(3) Diese AGB und die Clubordnung gelten sowohl für die Bewirtung von Personen mit einer bestimmten Anzahl von Gästen im Restaurant als auch für die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Clubs zur Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art sowie alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des CCB, insbesondere auch die Bereitstellung von zwischen den Parteien vereinbarten Speisen und Getränken.

(4) Individuelle und ausdrückliche Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Die Vereinbarungen müssen in Textform per E-Mail oder schriftlich getroffen werden, mündliche Absprachen sind unwirksam.

§ 2 Aufnahme und Mitgliedschaften 

(1) Alle Mitgliedschaften sind personengebunden. Mitglieder können sowohl eine Privatmitgliedschaft als auch eine Firmenmitgliedschaft wählen.

(2) Der Aufnahmeantrag des Mitgliedes stellt ein verbindliches Angebot dar. Die Mitgliedschaft im CCB bietet den Mietgliedern mehr als nur die Nutzung von Räumlichkeiten, die Mitglieder bilden die Atmosphäre des Clubs und sind Teil einer kultivierten Gemeinschaft. Für die Aufnahme in den CCB ist daher grundsätzlich die Empfehlung eines anderen Mitglieds erforderlich. Sollte das die Aufnahme beantragende Neumitglied nicht über eine Empfehlung eines anderen Mitglieds verfügen, so ist dem Aufnahmeantrag ein formloses Schreiben beizufügen, aus dem sich ergibt, aus welchen Gründen die Aufnahme begehrt wird.

(3) Der CCB kann den Antrag auf Mitgliedschaft innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Annahmeerklärung annehmen. Den Aufnahmeanträgen muss grundsätzlich das Membership Committee des CCB zustimmen, ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Gründe für die Ablehnung eines Aufnahmeantrages werden nicht genannt.

(4) Firmenmitgliedschaften und Privatmitgliedschaften sind stets personenbezogen. Nur Mitgliedern ist der Zutritt in den Club möglich. Bei Privatmitgliedschaften ist eine Umbenennung des Familienmitgliedes und bei Firmenmitgliedschaften eine Umbenennung der berechtigten Personen zulässig, sofern das Club-Management zustimmt. Das Club-Management wird der Umbenennung zustimmen, wenn im Hinblick auf die angestrebte Clubatmosphäre keine Bedenken gegen die neu benannte Person bestehen und alle Außenstände aus der Mitgliedschaft ausgeglichen sind. Personelle Veränderungen von Firmenmitgliedschaften sind einmal pro Jahr kostenfrei möglich. Für weitere Wechsel innerhalb eines Jahres wird eine Bearbeitungsgebühr von 250 EUR erhoben.

(5) Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung der Räumlichkeiten und Einrichtungen des Clubs im Rahmen der Clubordnung.

(6) Jedes Mitglied erhält nach Zahlung der Aufnahmegebühr nach § 3 Abs. 1 dieser AGB eine Mitgliedskarte, die als Nachweis der Nutzungsberechtigung für die Clubeinrichtungen gilt und zum Verzehr berechtigt.

§ 3 Gebühren und Zahlungsbedingungen für Beiträge und sonstige Leistungen  

(1) Die Aufnahme des Mitglieds verpflichtet zur Zahlung der Aufnahmegebühr. Die Aufnahmegebühr ist eine Woche nach Zugang der Aufnahmeerklärung zur Zahlung fällig.

(2) Weiterhin hat das Mitglied einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu leisten. Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist fällig und zahlbar nach Rechnungsstellung im Januar eines jeden Jahres. Sofern die Aufnahme in den Club nach dem 1. August eines Jahres erfolgt, wird der Jahresbeitrag hälftig erhoben.

(3) Die Höhe der Aufnahmegebühr und des jährlichen Mitgliedsbeitrages ergeben sich aus den bei Vertragsschluss geltenden Beitragssätzen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag kann in jedem Kalenderjahr einmalig in angemessenem Umfang bei sich verändernde Marktbedingungen, erheblichen Veränderungen der Beschaffungskosten oder Änderungen der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer oder Beschaffungspreise angepasst werden. Bei Erhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenserhaltungskosten wesentlich übersteigen, steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu.

(4) Die Aufnahmegebühr sowie der im Voraus gezahlte Jahresbeitrag werden bei Beendigung der Mitgliedschaft nicht erstattet.

(5) Der Verzehr von Speisen und Getränken und die Inanspruchnahme weiterer Clubleistungen sind gesondert zu vergüten. Die Kosten für Speisen und Getränke ergeben sich aus den im Club ausliegenden Karten. Die in der Karte aufgeführten Preise verstehen sich in EURO und sind Bruttopreise. Die ausgewiesenen Preise gelten ausschließlich für den in der Karte ggf. angegebenen Zeitraum sowie die dort ebenfalls ggf. angegebene Personen- und Speisenzahl.

(6) Das Club-Management behält sich vor, für die Anmietung von Räumlichkeiten im Club Raummieten zu verlangen.

(7) Die Abrechnung des Verzehrs und der übrigen Gebühren erfolgt monatlich. Für den Verzehr der Mitglieder und anderen Clubleistungen werden gesonderte Clubkonten geführt. Der monatliche Saldo des jeweiligen Clubkontos wird dem Mitglied in Rechnung gestellt und durch dieses nach seiner Wahl per Bankeinzugsermächtigung oder Kreditkarte ausgeglichen. Bei Firmenmitgliedschaften können für mehrere Personen individuelle Zahlungsmittel hinterlegt werden.

§ 4 Reservierung, Hausrecht und Clubordnung

(1) Das Mitglied ist gehalten, telefonisch während der Öffnungszeiten oder per E-Mail einen Tisch im Restaurant oder einen der separaten Clubräume zu reservieren. Ein Anspruch auf Reservierung besteht jedoch nicht. Eine Reservierung kommt erst durch Bestätigung durch den CCB / das Clubmanagement / die Eventabteilung zustande. Erfolgt die Reservierung schriftlich per E-Mail (digital), kommt die Reservierung erst durch eine E-Mail-Bestätigung der Reservierung zustande. Telefonische Reservierungen können sofort bestätigt werden, soweit möglich. Ein Anspruch auf Reservierung besteht nicht.

(2) Der Kunde und sämtliche Gäste unterliegen während des Besuchs der Räumlichkeiten dem Hausrecht des CCB. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass den Anordnungen des Restaurants oder seiner Erfüllungsgehilfen Folge geleistet wird.

§ 5 Gewährleistung

(1) Der CCB leistet für eine vertragsgemäße Leistungserbringung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr.

(2) Sind Lieferungen und/oder Leistungen mangelhaft, so sind die festgestellten Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Andernfalls gilt unsere Leistung als vertragsgerecht erbracht. Ist eine unverzügliche schriftliche Mängelrüge in Anbetracht der Umstände nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, so ist sie nachzuholen, sobald das jeweilige Hindernis für eine schriftliche Benachrichtigung ausgeräumt ist.

(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Leistung. Diese gilt nicht, soweit es sich um Schadenersatz- ansprüche handelt, für diese gilt der nachfolgende § 6.

§ 6 Haftung für Schäden

(1) Die Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen und die deliktische Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Mitglieds oder seines Gastes, Ansprüchen wegen Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie bei dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit wird für jeden Grad des Verschuldens gehaftet, die Haftung ist jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Zusätzlich ist die Haftung im Falle einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach auf 100.000 EUR je Schadensfall begrenzt.

(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt für Pflichtverletzungen durch Erfüllungsgehilfen entsprechend. (3) Der Haftungsausschluss gilt nicht für die Haftung nach dem Produktionshaftungsgesetz oder soweit der Mangel nicht arglistig verschwiegen wurde.

(4) Soweit eine Haftung für Schäden nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadenersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Lieferung bzw. Leistung. Diese Frist gilt nicht, wenn wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit gehaftet wird.

(5) Soweit die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. (6) Eine Haftung für Garderobe und sonstige Gegenstände des Mitglieds oder seines Gastes ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, sofern das Mitglied seine Garderobe nicht beim Personal des CCB in Verwahrung gegeben hat. Eine Haftung für Wertgegenstände ist grundsätzlich ausgeschlossen, vom Mitglied oder vom Gast eingebrachte Gegenstände lagern ausschließlich auf Gefahr dieser.

§ 7 Schließungen/Gebührenerstattungen 

(1) Das Clubmanagement ist berechtigt, den gesamten Club oder Teile des Clubs für private Veranstaltungen von Mitgliedern und deren Gästen zu schließen. Schließungen sind ebenfalls erlaubt im Hinblick auf erforderliche Wartungs-, Instandsetzungs- oder Instandhaltungsarbeiten.

(2) Für den Fall, dass der Club aufgrund einer privaten Veranstaltung teilweise geschlossen wird, sind alle anderen Mitglieder gehalten, die Privatsphäre des veranstaltenden Mitglieds zu wahren, und haben es zu unterlassen, über das Stattfinden einer privaten Veranstaltung im CCB in sozialen Medien zu berichten.

(3) Das Clubmanagement ist ebenfalls berechtigt, den Club aufgrund von erforderlichen Wartungs-, Instandsetzungs- oder Instandhaltungsarbeiten vorübergehend ganz oder teilweise zu schließen. Die Schließzeiten und Schließumfänge werden auf das erforderliche Minimum begrenzt.

(4) Schließungen sind ebenfalls aufgrund von behördlichen Auflagen möglich.

(5) Soweit die Ursache für die vorübergehende Schließung die in § 7 (1) und (3) genannten Gründe sind, haben die Mitglieder keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung der Mitgliedsbeiträge für den Zeitraum der Schließung.

(6) Mit Unterzeichnung des Aufnahmeantrages bestätigen die Mitglieder, dass die Mitgliedschaft im CCB einen Wert für sich hat und nicht nur der Nutzung der Räumlichkeiten dient. Sollte daher aufgrund einer behördlichen Maßnahme, deren Ursache das Clubmanagement und der CCB insgesamt nicht zu vertreten haben, der Club vorübergehend geschlossen werden müssen, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Mitgliedsbeiträge.

§ 8 Vertragsdauer

(1) Die Mitgliedschaft im Club läuft auf unbestimmte Zeit.

(2) Der Mitgliedschaftsvertrag kann sowohl durch das Mitglied als auch durch das Clubmanagement mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Das Club-Management kann Mitgliedschaften aus wichtigem Grund kündigen. Das Club-Management kann Mitgliedschaften insbesondere dann beenden, wenn folgende Umstände eintreten: Ein vom Mitglied zu vertretener wichtiger Grund liegt u. a. vor, wenn

• das Mitglied sich mit der Zahlung von mehr als 500 EUR in Verzug befindet und diesen Gesamtbetrag auch nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der nach Verzugseintritt versandten Mahnung ausgeglichen hat (nachfolgend: „erheblicher Zahlungsverzug“). Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn der Gesamtbetrag vollständig vor Erklärung der Kündigung ausgeglichen wurde, es sei denn, dass das Mitglied sich innerhalb der letzten 12 Monate vor Entstehung des erheblichen Zahlungsverzugs schon einmal in erheblichem Zahlungsverzug befand und der aktuelle Ausgleich des Gesamtbetrages nicht länger als einen Monat zurückliegt; 

• nachhaltige oder schwerwiegende Verletzung der Beitrittsbedingungen oder der Clubordnung;

• Feststellung unrichtiger Angaben bei der Beantragung der Mitgliedschaft, sofern dies berechtigte Interessen des Clubs gefährdet;

• schwerwiegende Beeinträchtigung des Ansehens des Clubs durch die Mitgliedschaft der betreffenden Person. (4) Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund werden die bereits verauslagten Mitgliedsbeiträge nicht erstattet. (5) Sollte der CCB zur Kündigung einer Firmenmitgliedschaft aus einem wichtigem Grund berechtigt sein, der in der die Firmenmitgliedschaft wahrnehmenden Person liegt, so kann die Kündigung durch einen Austausch der die Mitgliedschaft wahrnehmenden Personen abgewendet werden. Dies ist möglich, soweit gegen die im Austausch angebotene Person keine berechtigten Gründe bestehen.

§ 9 Datenschutz

Die erforderlichen Informationen zu Ihren personenbezogenen Daten gemäß Artikel 13 DSGVO finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen, die wir Ihnen per separatem Hinweisblatt ausgehändigt haben.

§ 10 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht 

(1) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Mitglied nur zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind.

(2) Mitglieder sind nicht berechtigt, an von leih-, miet- oder in sonstiger Weise zur Verfügung gestellten Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

§ 11 Sonstiges

(1) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Geschäftssitz des CCB in Berlin.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; insbesondere die Geltung des UN- Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für den Geschäftssitz zuständige Gericht. Der CCB hat jedoch die Wahl, das Mitglied auch an seinem Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen.

(4) Der CCB behält sich das Recht vor, diese AGB und das Member Rule Book in angemessenem zeitlichen Rahmen zu aktualisieren und anzupassen. Der CCB wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund von Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Die Zustimmung des Mitglieds gilt als erteilt, sofern er seine Ablehnung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderung angezeigt hat. Der CCB wird das Mitglied mit Übersendung der geplanten Anpassung über die Bedeutung seines Verhaltens gesondert und ausdrücklich hinweisen. Es gilt für die Geschäftsverbindung zum Kunden die jeweils aktuelle Fassung, sofern dieser nicht schriftlich widerspricht.